KFZ-Meisterbetrieb<br>Carsten R. Sammrei

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Mit dem Neuwagen in eine freie Werkstatt?

Wir wissen, dass Sie als Kunde tagtäglich mit dem Thema Gewährleistung und Garantie durch den Fahrzeughersteller konfrontiert werden und durch einseitige Publikationen unsicher bei der richtigen Werkstattwahl sind. Verlieren Sie Ihre Garantieansprüche, wenn Sie Ihr Fahrzeug im Schadenfall zu einer freien Werkstatt bringen?

Folgende Aussagen aus einer Broschüre des GVA bringen Licht ins Dunkel:
Freie Werkstattwahl bei der Fahrzeugreparatur ab dem ersten Tag Wartung, Service und Reparatur als Gewährleistungsfälle und während der Garantiezeit Praktischer Leitfaden für Marktteilnehmer des freien Kfz-Service und Reparaturmarktes

Die europäische Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 1400/2002 (GVO) ist am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten. Sie bildet den gesetzlichen Rahmen für den Vertrieb von Neufahrzeugen und Serviceleistungen. Die GVO enthält wichtige Regelungen, die auf mehr Wettbewerb im automobilen Service-, Reparatur- und Ersatzteilmarkt zielen. Die Europäische Kommission will dadurch das Recht der Autofahrer sichern, ihre Fahrzeuge in einer Werkstatt ihrer Wahl und zu wettbewerbskontrollierten Preisen warten und reparieren zu lassen.

Ziel der Kfz-GVO ist es, einen wirksamen Wettbewerb auf dem Kfz-Service-, Reparatur- und Ersatzteilmarkt zu gewährleisten. Deshalb dürfen die Garantiekonditionen beim Verkauf von Neuwagen nicht dazu benutzt werden, den Wettbewerb bei Reparaturen und Wartungen zu verzerren. Fahrzeughersteller dürfen daher ihre Garantiebedingungen nicht mit der Auflage verknüpfen, dass das Fahrzeug ausschließlich in einer Vertragswerkstatt oder stets unter Verwendung von Ersatzteilen ihrer eigenen Marke gewartet oder repariert werden muss. Der Verbraucher soll sein Fahrzeug zwar fachmännisch und regelmäßig warten lassen, er darf aber nicht schon beim Fahrzeugkauf gedrängt werden, sich für eine bestimmte Werkstattkette zu entscheiden.

Die Europäische Kommission stellt in ihrem Leitfaden zur GVO klar, dass der Verbraucher nicht seine Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüche verlieren darf, nur weil eine reguläre Wartung oder eine Reparatur von einer freien Werkstatt ausgeführt wurde.


Quelle: Gesamtverband Autoteile-Handel e.V., Gothaer Straße 17, D-40880 Ratingen, Internet: www.gva.de
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